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Aktuelle Planung und Ausblick

Suche nach der Vorzugsvariante

Viele Möglichkeiten, eine Vorzugsvariante

Auch wenn der langjährige Planungsprozess noch ganz am Anfang steht, ist der intensive Austausch mit Kommunen und Behörden in der Region bereits jetzt ein wichtiger Bestandteil der Projektplanung. Schließlich müssen viele Alternativen zwischen Hamburg, Bremen und Hannover gleichberechtigt und ergebnisoffen geprüft werden. Das erfordert ein hohes Maß an Abstimmung. Auf dieser gemeinsam erarbeiteten Grundlage soll bis Ende 2022 eine vorzugswürdige Variante gefunden sein.

Schrittweise zur neuen Trasse

Derzeit befindet sich das Projekt im Abschnitt zwischen Hamburg und Hannover in der Leistungsphase 2, auch Vorplanung genannt. Dabei sucht die DB, im engen Austausch mit Behörden und Kommunen, die insgesamt beste Variante. Ganz unterschiedliche Varianten werden unvoreingenommen miteinander verglichen. Für die bessere Vergleichbarkeit wurde ein Kriterienkatalog entwickelt. Er beschreibt transparent die notwendigen Bedingungen für einen geeigneten Trassenverlauf. Im Kern muss eine mögliche Trasse folgende Vorgaben erfüllen:

Unsere Vorgaben

Verkehrlich engpassfrei
 staufrei auf der Schiene

Betrieblich optimal
 pünktlich im Takt

Volkswirtschaftlich sinnvoll
 zukunftsfähig gut investiert


umweltfachlich vorzugswürdig und raumordnerisch darstellbar

 

 

Am Ende stellt die Bahn in der sogenannten „Parlamentarischen Befassung“ dem Bundestag eine Vorzugsvariante vor, welche anschließend im Detail weiter geplant wird. Das Bauvorhaben wird damit durch den Bundestag bestätigt.

Parlamentarische
Befassung

Ist die Vorplanung eines großen Bahn-Infrastrukturprojekts abgeschlossen, befasst sich der Deutsche Bundestag mit dem Vorhaben. Diese sogenannte Parlamentarische Befassung ist in der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV) geregelt, die der Bund und die Deutsche Bahn geschlossen haben. Die Abgeordneten des Bundestags diskutieren neben der gesetzlichen Vorzugsvariante auch über die Ergebnisse der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung. Kommunen haben die Möglichkeit, Forderungen zu formulieren, die über das gesetzliche Maß hinausgehen. Auch über die Finanzierung dieser individuellen Forderungen entscheidet das Parlament. Entscheidend ist dabei, dass die Variante wirtschaftlich bleiben muss und die Projektziele erfüllt werden.

Der Planungsabschluss und die Prüfung der Unterlagen werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Mehrere Grobkorridore konnten bisher ermittelt werden. Darauf aufbauend sucht die Bahn Schritt für Schritt den bestmöglichen Trassenverlauf – transparent, gleichberechtigt und ergebnisoffen.

Häufig gestellte Fragen

Lebende FAQ – Stellen Sie Fragen ein. Häufig gestellte Fragen und Antworten zu den entsprechenden Themen werden wir hier veröffentlichen.

Wo stehen die Planungen in den anderen drei Abschnitten des Bahnprojekts Hamburg/Bremen–Hannover?

Neuigkeiten und Informationen rund um das Bahnprojekt Hamburg/Bremen–Hannover finden Sie auf unserer Website. Diese wird ständig aktualisiert und ergänzt. Die aktuellen Planungsstände der jeweiligen Abschnitte finden Sie unter dem Reiter „Streckenabschnitte“ unserer Projektwebsite www.hamburg-bremen-hannover.de.

Für welche Höchstgeschwindigkeit wird die Aus- oder Neubaustrecke ausgelegt sein?

Gemäß Projektauftrag des Bundes ist derzeit eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 230/250 km/h vorgesehen.

Ab wann gibt es Infos über den genauen Trassenverlauf?
Im Rahmen der aktuell laufenden Vorplanung werden in den Korridoren verschiedene mögliche Trassenvarianten planerisch definiert und miteinander verglichen. Eine Vorzugsvariante wird mit dem Ende der Vorplanung vsl. Ende 2022 feststehen.
Nach welchen Kriterien wird die beste Variante ausgewählt?

Die vorzugswürdige Variante muss einen staufreien und pünktlichen Schienenverkehr ermöglichen. Außerdem muss der volkswirtschaftliche Nutzen höher als der Investitionsaufwand sein. Darüber hinaus muss die Vorzugsvariante umweltfachlich vorzugswürdig und raumordnerisch darstellbar sein. All dies wird anhand von festgelegten Kriterien ermittelt und ist zum großen Teil sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Wer entscheidet, welche Variante gebaut wird?

Die Bahn plant und realisiert dieses Projekt im Auftrag des Bundes. Am Ende der Vorplanung erhält der deutsche Bundestag die von der Bahn erarbeitete Vorzugsvariante zur Entscheidung. Wenn die Parlamentarier die Vorzugsvariante bestätigen, geht es für das Projekt in die nächsten Planungsphasen: die detaillierte Entwurfs- und Genehmigungsplanung.

Wann beginnen die Bauarbeiten?
Insgesamt befindet sich das Bahnprojekt Hamburg/Bremen - Hannover mit seinen komplexen Planungen in einem frühen Stadium. Ist im Zuge der Vorplanung eine gesetzliche Vorzugsvariante gefunden, so schliesst sich nach der parlamentarischen Befassung die Entwurfs- ud Genehmigungsplanung an, an deren Ende gültiges Baurecht vorliegt (Planfeststellungsbeschlus). Erst dann können Bauleistungen geplant und ausgeschrieben werden und im Anschluss die Baumaßnahmen beginnen.
Welchen Einfluss haben Bürgerinnen und Bürger auf die Planungen?
In der derzeitigen Planungsphase - der Vorplanung - informiert das Projekt sowohl persönlich, vor Ort als auch digital umfassend über seine Aktivitäten. Aktuell haben wir erste Planungserkenntnisse vorliegen. Diese möchten wir gerne weiter vertiefen. Wir gehen nun gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Region in den Dialog zu machbaren Trassenverläufen in den Grobkorridoren. Dabei nehmen wir Hinweise und Informationen aus der Region gerne entgegen und prüfen diese. Was davon realisierbar ist, fließt in die Planungen mit ein.
Verbessert das Projekt den Schienenpersonennahverkehr?

Das Bahnprojekt Hamburg/Bremen-Hannover schafft Potenziale für die Verbesserung der Nahverkehrssituation. Verantwortlich für das Angebot im Schienenpersonennahverkehr sind die jeweiligen Aufgabenträger (in Niedersachsen die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen – LNVG). Es steht dem Aufgabenträger frei, Nahverkehr auf Strecken zu bestellen, auf denen heute noch keiner angeboten wird.

Wo können exakte Planungen eingesehen werden?

Das Projekt befindet sich in einer sehr frühen Planungsphase, der sogenannten „Vorplanung“. Visualisierungen und erste Pläne sind, soweit vorhanden, auf der Website (z.B. in den Präsentationen zu den Gläsernen Werkstätten) einsehbar. Erst wenn die vorzugswürdige Variante am Ende der Vorplanung durch den Deutschen Bundestag bestätigt ist, kann die Detailplanung („Entwurfsplanung“) starten. Die Planungen werden dann nach und nach, im engen Austausch mit Behörden und Kommunen, vertieft. Planungserkenntnisse werden weiterhin sukzessive und transparent u.a. auf der Projekt-Website veröffentlicht.

Wie wir der Nutzen eines Vorhabens bewertet? Welche Aspekte werden dabei berücksichtigt?

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) wendet zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit bundesmittelfinanzierter Verkehrsprojekte ein einheitliches Bewertungsverfahren für alle Verkehrsträger mit einheitlichen Bewertungsansätzen an. Grundsätzlich werden dabei die Nutzenaspekte den Kostenaspekten gegenübergestellt. Bei der Bewertung von Projekten des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege werden zahlreiche Komponenten berücksichtigt, u.a. auch Veränderung der Abgas- und Geräuschbelastungen. Das Verfahren wird durch das BMDV regelmäßig aktualisiert. Nutzen- und Kostenkomponenten der Bewertungsmethodik des BVWP 2030: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/G/bundesverkehrswegeplan-2030-gesamtplan.pdf?__blob=publicationFile (ab Seite 59)

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